SpendenDie Wochen und Monate bis zur Bundestagswahl waren für meine zahlreichen Unterstützer und mich ganz persönlich nicht nur eine große Kraftanstrengung, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die vielen Einzelmaßnahmen eines erfolgreichen Wahlkampfes sind ohne konkrete Unterstützung in Form von Spenden nicht möglich. Ich bin sehr dankbar, dass es mir gelungen ist, einen Großteil meiner Wahlkampfkosten über Spenden zu decken. Nun richtet sich der Blick in die Zukunft. Auch erfolgreiche Wahlkreisarbeit kostet Geld. Deshalb meine ganz persönliche Bitte: Helfen Sie mit, die Politik der CDU, meine Ideen und Ziele in unserem Wahlkreis zu kommunizieren. Engagieren Sie sich und spenden Sie für eine starke CDU und eine erfolgreiche Wahlkreisarbeit im Wahlkreis Stuttgart-Süd. Herzlichen Dank! ![]() Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende und weitere InformationenAufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an politische Parteien: Bei Spenden an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Konkret können Privatpersonen jährlich 3.300,- Euro steuerlich geltend machen, zusammen zu veranlagende Ehegatten jährlich 6.600,- Euro. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro/3.300,- Euro nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650,- Euro/3.300,- Euro werden nach §10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. |
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