Die finanzielle Ausstattung eines Abgeordneten

Abgeordnetenentschädigung

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können; das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt des Parlamentariers muss also finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle offen steht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbständige oder Freiberufler.

Das Grundgesetz bestimmt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Diese sog. Abgeordnetenentschädigung beträgt derzeit 7.668,00 Euro monatlich und ist zu versteuern. Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld gibt es nicht.

Kostenpauschale

Neben dem persönlichen Einkommen erhalten Bundestagsabgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale. Sie soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Dazu gehören insbesondere die Kosten für das Wahlkreisbüro, die Zweitwohnung in Berlin, Fahrtkosten im Wahlkreis, Porto, Informationsmaterial und Veranstaltungen. Höhere Aufwendungen werden jedoch nicht erstattet und können auch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine "Werbungskosten".
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 3.969 Euro monatlich.

Reisekosten

Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten - nicht anders als ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung des Mandats - z. B. im Wahlkreis - muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung, die für das Mandat, nicht aber privat genutzt werden darf. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug oder den Schlafwagen, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.

Mitarbeiter

Kein Abgeordneter kommt ohne die Hilfe qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Hierfür stehen ihm monatlich rund 14.900 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung.  Diese Summe erhält der Abgeordnete allerdings nicht selbst. Vielmehr bezahlt die Bundestagsverwaltung daraus die von den Abgeordneten eingestellten Mitarbeiter unmittelbar. Mitarbeiter, die mit dem Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind, können nicht als Mitarbeiter eingestellt werden.

Altersversorgung

Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Dauer der Parlamentszugehörigkeit. Nach dem ersten Jahr sind es 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Dieser Anteil steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Bei 27 Jahren und mehr sind es 67,5 Prozent. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Andere Bezüge aus öffentlichen Kassen wie auch die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf die Altersentschädigung angerechnet. Ferner haben Abgeordnete keinen Anspruch auf die staatlich geförderte "Riester-Rente".

Nebentätigkeiten

Neben meinem Mandat praktiziere ich in geringem Umfang weiterhin als Rechtsanwalt in Stuttgart. Eine gewissenhafte Ausübung des Mandats lässt eine umfangreiche Nebentätigkeit nicht zu. Allerdings verschafft die Beibehaltung des bisher ausgeübten Berufs eine gewisse Unabhängigkeit von der Politik. Die Höhe der Einkünfte aus der Nebentätigkeit sind veröffentlichungspflichtig; sie werden im Abgeordnetenhandbuch bekannt gemacht.

 
 
Stefan Kaufmann auf Facebook
Bürgersprechstunde
Stefan Kaufmann auf abgeordnetenwatch.de
"Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." - Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP
Stefan Kaufmann bei Twitter